ZILE-Richtlinie
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung - kurz ZILE-Richtlinie - regelt verschiedenen Förderinhalte im Rahmen der Förderung des ländlichen Raumes in Niedersachsen. „Die Richtlinie vom 19.08.2015 ist nach Fortschreibung der Fördergrundsätze der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) fortgeschrieben worden. Die Neufassung der ZILE-Richtlinie ist mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft getreten.“ (Quelle: www.ml.niedersachsen.de)
So werden in der Richtlinie verschiedene Förderbedingungen geregelt. Sie legt fest, wer Fördergelder beantragen darf und welche Förderhöhe dem jeweiligen Antragssteller zusteht. Sie regelt außerdem in den verschiedenen Fördertatbeständen wie beispielsweise dem „ländlichen Tourismus“ oder den „Basisdienstleistungen“ was grundsätzlich förderfähig ist. Die Richtlinie können Sie hier in der aktuellen Fassung herunterladen. Ausführliche Informationen finden Sie außerdem auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
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